Leistungsangebot
Wir beraten Sie individuell und entscheiden dann mit Ihnen gemeinsam über die für Sie erfolgversprechendste Vorgehensweise. Dies können eine Beratung, außergerichtliche Verhandlungen, ein alternatives Konfliktlösungsverfahren oder ein gerichtliches Verfahren sein.
Familienrecht
- Eheverträge
- Partnerschaftsverträge / Nicht-eheliche Lebensgemeinschaften
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Vermögensauseinandersetzung / Zugewinnausgleich
- Unterhalt
- Sorgerecht / Umgangsrecht
- Teilungsversteigerung
- Elternvereinbarungen
- Internationales Familienrecht
Erbrecht
- Vorweggenommene Erbfolge, Schenkung und Pflichtteilreduzierung
- Testamentsgestaltung
- Erbvertrag
- Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
- Testamentsvollstreckung
- Internationales Erbrecht
Testamentsvollstreckung
In einem Testament bringen Sie Ihren letzten Willen zum Ausdruck. Um sicherzustellen, dass Ihr Wille auch tatsächlich umgesetzt wird, empfiehlt es sich in bestimmten Situationen einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Wir verfügen über die hierfür notwendige juristische Qualifikation sowie über die erforderliche wirtschaftliche und soziale Kompetenz. Wir beraten Sie gerne in dieser vertrauensvollen Angelegenheit.
Vermögens- und Unternehmensnachfolge
Vermögen ist häufig das Ergebnis lebenslanger Aufbauarbeit – nicht selten über mehrere Generationen hinweg. Eine falsche Entscheidung, ein Konflikt können ausreichen, um dieses Vermögen zu vernichten.
Eine frühzeitige und ganzheitliche Beschäftigung mit der Vermögensnachfolge ist wesentlich für deren Gelingen. Wir unterstützen Sie bei diesem anspruchsvollen Prozess.
Zur Erhaltung von Vermögen ist das Wissen um das Ineinandergreifen und die Kenntnis der jeweiligen Schnittstellen von Familien-, Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht von entscheidender Bedeutung. Unsere langjährige Erfahrung und Vernetzung mit Experten der angrenzenden Fachgebiete ermöglicht es uns, Zusammenhänge zu erkennen und individuelle Nachfolgeregelungen zu gestalten. Dabei gehen wir auf alle rechtlichen Aspekte ebenso ein, wie auf familiäre Bindungen.
Dabei bieten wir Ihnen unterschiedliche Vorgehensweisen an:
Beratung
Gestaltung von Verträgen und Testamenten
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Mediation
Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung, an dem alle Beteiligten gemeinsam teilnehmen. Es wird von einer neutralen dritten Person, dem Mediator, geleitet. Über die Inhalte der Mediation und das Ergebnis entscheiden die Beteiligten selbst, wodurch individuelle Lösungen möglich werden. Als Mediator ist es unsere Aufgabe, Sie zu unterstützen, indem wir die Gespräche zielorientiert leiten, sodass eine konstruktive und kooperative Kommunikation möglich ist. Wir sorgen für das Vorliegen der zur Entscheidungsfindung erforderlichen Informationen in rechtlicher, wirtschaftlicher, steuerlicher Hinsicht und in Bezug auf das Wohl Ihrer Kinder. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Vorstellungen von Fairness und Gerechtigkeit zum Tragen zu bringen, bis zum Abschluss einer rechtsverbindlichen Vereinbarung.
Collaborative Practice/Law (CP)
Collaborative Practice ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung, in dem jede Partei anwaltlich vertreten ist mit dem ausschließlichen Auftrag, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Weitere Experten können hinzugezogen werden. Das Verfahren wird durch die Rechtsanwälte und / oder Coaches geleitet. Anders als bei herkömmlichen Mandaten erhalten die Rechtsanwälte jedoch keinen Prozessauftrag. Das anwaltliche Mandat endet, falls es nicht zu einer einvernehmlichen Regelung kommen sollte.